d) Wann eine Baute als unterirdisch zu qualifizieren ist, wird in der BO nicht näher geregelt. Als unterirdisch gilt nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, was unter dem Erdboden liegt.8 Nach dem Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern gelten Bauten, Bauteile und Anlagen, die vollständig vom Erdreich überdeckt sind, als unterirdisch.