Die Qualifikation des Bauteils mit Schwimmbad/Fitnessraum im ersten Untergeschoss und Technikraum im zweiten Untergeschoss als Parterrebaute oder unbeheizten Wintergarten fällt von vornherein ausser Betracht. Mit den geplanten Dimensionen (rund 15 x 21 m, Grundfläche von ca. 300 m2), welche diejenigen des eigentlichen Hauses überschreiten, kann auch nicht von einem An- oder Nebenbau gesprochen werden. Dazu kommt, dass der Bereich des Schwimmbades und des Fitnessraumes dem längeren Aufenthalt von Menschen dient und damit – wie dies etwa auch für einen Bastelraum, eine Gartenhalle oder einen gedeckten Sitzplatz der Fall ist7 – als bewohnt zu gelten hat.