a) Mit Beschwerdeantwort vom 17. September 2014 reichte der Beschwerdegegner beim Rechtsamt eine Projektänderung ein. Mit dieser wurden nordseitig auf die Umgestaltung des Eingangsbereichs, auf den Balkon im Obergeschoss und auf die beiden Dachflächenfenster verzichtet sowie die Dachlukarne umgestaltet. Der Lift im Innern des Hauses wurde umplatziert und neu auch das zweite Untergeschoss mit dem Lift erschlossen (inkl. neuem Erschliessungsgang im zweiten Untergeschoss vom Lift zum Technikraum). Weiter wurde der westseitige Anbau für die Küche und den Essbereich im Erdgeschoss sowie die darüber liegende Terrasse im Obergeschoss in der Länge um 0.8 m reduziert.