4. Mit Verfügung vom 30. September 2014 stellte das Rechtsamt fest, dass der Beschwerdegegner mit seiner Beschwerdeantwort eine Projektänderung eingereicht hat und dass diese als Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD2 behandelt wird. Die neuen Pläne wurden den Beteiligten zugestellt und diese erhielten Gelegenheit, sich zur Projektänderung zu äussern. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen