1. Der Beschwerdegegner reichte am 23. Februar 2012 bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für eine Gebäudeerweiterung an der West- und Nordfassade des bestehenden Hauses, für den Einbau einer Liftanlage, für eine Lukarne an der Nordfassade und für einen unterirdischen Fitnessraum mit Schwimmbad auf Parzelle Bern Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone und in der Bauklasse 2 mit offener Bauweise. Das Gebäude ist im Bauinventar der Stadt Bern als erhaltenswertes Objekt eingetragen (Inventar Altenberg-Rabbental) und befindet sich im Aaretalschutzgebiet.