Niederbipp findet sich nicht in dieser Aufzählung, weshalb die Berechnung nach der Formel für den übrigen Kanton hätte vorgenommen werden müssen ([0.8*GF/n] + 5 bzw. [0.6*GF/n] - 3). Die Parkplatzberechnung ist damit unabhängig von der Frage, ob und inwiefern die Saalnutzung zu berücksichtigen ist, unvollständig und fehlerhaft. Die Gemeinde hätte nicht unbesehen darauf abstellen dürfen und hat damit den Sachverhalt ungenügend abgeklärt. 6. Einmündungsradien 14 Gesamtentscheid Ziff. III.3., unter "Parkplätze" 15 Vorakten, Nr. 27 10