sind getrennte Toiletten für Damen und Herren sowie Behinderte vorgesehen. Die Wand zwischen dem Vorraum und dem Saal lässt sich entfernen und damit der Saal vergrössern. Es ist unklar, welche Nutzungen des Saals zulässig sind. Der Gesamtbauentscheid enthält im Rahmen der Begründung der Parkplatzberechnung die Aussage, der Saal sei "nur für den internen Gebrauch vorgesehen und nicht öffentlich (Mitarbeiteranlässe/-orientierun- gen)"14. Diese Einschränkung geht aber weder aus dem Dispositiv des Entscheids noch aus dem Baugesuch hervor. Der Entscheid ist insofern widersprüchlich.