Ihre Unbefangenheit erscheint daher als gefährdet. Daran ändert auch nichts, dass der Einfluss der Gemeinde auf die Entscheide des Gemeindeverbands beschränkt ist. Zur Diskussion steht nicht die Einflussnahme im Gemeindeverband, sondern die Unbefangenheit der Gemeinde als Baubewilligungsbehörde. Unerheblich ist nach dem Gesagten auch, ob die Gemeinde Niederbipp aus dem Bauvorhaben direkte finanzielle Vorteile zieht, wie auch die Tatsache, dass kein gemeindeeigener Boden überbaut werden soll. Aufgrund der Mitgliedschaft im B.________ Niederbipp bestehen Zweifel an der institutionellen Unbefangenheit der Gemeinde als Baubewilligungsbehörde.