Die Gemeinde erklärt, am 25. Februar 2014 habe ein Bereinigungsgespräch vor Ort mit dem Strasseninspektor, dem Architekten und dem Bauverwalter stattgefunden. Ob es sich dabei tatsächlich um ein Bereinigungsgespräch und nicht um einen Augenschein handelte, an dem die Beschwerdeführerin hätte teilnehmen können müssen, ist unklar, da sich in den Vorakten darüber kein Protokoll findet. Wie die Gemeinde aber selbst erklärt, konnte der Architekt als Vertreter des Beschwerdegegners teilnehmen. Das Gebot der gleichen und gerechten Behandlung im Verfahren hätte es daher geboten, auch die Beschwerdeführerin dazu einzuladen.