Es ist unbestritten, dass die Gemeinde der Beschwerdeführerin die Amts- und Fachberichte erst mit dem Gesamtentscheid zugestellt hat. Die Beschwerdeführerin hatte daher keine Gelegenheit, sich dazu vor dem Gesamtentscheid zu äussern. Die Gemeinde hat damit das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin verletzt. Daran ändert auch nichts, dass die Beschwerdeführerin nach den Angaben der Gemeinde anlässlich der Einigungsverhandlung keine Akteneinsicht verlangt hat.