a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Fachberichte seien per Ablauf der Einsprachefrist eingeholt worden. Am 25. Februar 2014 habe ein Augenschein mit dem Strasseninspektorat stattgefunden ohne die Einsprecherin beizuladen. Die Amtsberichte/Fachberichte seien der Einsprecherin während des Verfahrens nicht eröffnet und lediglich gleichzeitig als Beilage mit dem angefochtenen Bauentscheid zugestellt worden. Zudem sei ihr eine abweichende Strassenführung und der neu erstellte Umgebungsplan vom 10. Juni 2014 nicht zur Kenntnis gebracht worden und dieser sei auch nicht Bestandteil der Auflageakten gewesen. Damit liege eine Gehörsverletzung vor.