2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 12. August 2014 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 10. Juli 2014 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie macht insbesondere geltend, bei der Erteilung der Baubewilligung sei das rechtliche Gehör verletzt worden. Weitere Rügen beziehen sich auf die Verkehrssicherheit, das Ortsbild, die Anzahl der Parkplätze und das Fehlen eines Kinderspielplatzes.