1. Der Beschwerdegegner reichte am 20. Dezember 2013 bei der Gemeinde Niederbipp ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses und den Neubau eines Gebäudes mit Arztpraxis, Spitex-Büro, TABEA-Räumen, einem Saal, zehn Alterswohnungen und einer Autoeinstellhalle auf Parzelle Niederbipp Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Kernzone KA. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Gesamtbauentscheid vom 10. Juli 2014 erteilte die Gemeinde Niederbipp die Baubewilligung.