Nebenbestimmungen bezüglich Betriebsstundenzähler: Die mobile Säge, die Holzfräse und die Silopressanlage müssen mit GPS-gestützten Betriebsstundenzählern ausgerüstet werden. Einmal pro Jahr oder auf Verlangen müssen die Betriebsstunden der mobilen Säge, der Holzfräse und der Silopressanlage der Gemeindebaupolizeibehörde vorgelegt werden. Die übrigen Bestimmungen von Ziffer 4.1.1 des Gesamtentscheids vom 1. Juli 2014 bleiben unverändert.