Nebenbestimmungen bezüglich Betriebszeiten: Folgende Betriebszeiten gelten für die mobile Säge, die Holzfräse und die Silopressanlage: mobile Säge: maximal 320 Stunden pro Jahr während der akustischen Tagzeit Holzfräse: maximal 100 Stunden pro Jahr während der akustischen Tagzeit Silopressanlage: maximal 100 Stunden während der akustischen Tagzeit