Erweiterung des Gewerbebetriebes mit einer Silosackbefüllungsanlage mit elektrohydraulischem Antrieb, einem Hubstapler und Teleskoplader sowie einer mobilen Säge und Holzfräse. Reduktion der Betriebszeiten der einzelnen Maschinen. 3. Die ersten zehn Zeilen von Ziffer 4.1.1 des Gesamtentscheids vom 1. Juli 2014 werden durch folgende Bestimmungen ersetzt: Die Baubewilligung gemäss dem Baugesuch vom 10. April 2012 und den Projektänderungen vom 2. April 2013 und 7. November 2014 mit dem vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland abgestempelten Situationsplan.