1. Die Beschwerden der Beschwerdeführenden 1–3 sowie der Beschwerdeführenden 4 und 5 werden teilweise gutgeheissen. Für den Betrieb der Silosackbefüllungsanlage während der akustischen Nachtzeit wird der Bauabschlag erteilt. Die Projektänderung vom 7. November 2014 (Verzicht auf Traktorantrieb) wird bewilligt. 2. Der Baubeschrieb gemäss Gesamtentscheid vom 1. Juli 2014 wird wie folgt angepasst: Projektänderung vom 2. April 2013 und 7. November 2014: 15