Die Beschwerdeführenden bringen zu Recht vor, dass das Schreiben des Inforama lediglich den Vorgang des Silierens erläutert. Zwar geht daraus nachvollziehbar hervor, dass dabei dem Faktor Zeit eine gewisse Bedeutung zukommt, es wird aber nicht erläutert, ob es sich dabei um Stunden oder Tage handelt. Aus dem Schreiben des Inforama kann nicht abgeleitet werden, dass die Beschwerdegegnerin darauf angewiesen ist, während der akustischen Nachtzeit Silageprodukte zu verarbeiten. Die Beschwerdegegnerin bringt nicht vor, sie sei wirtschaftlich auf die Verarbeitung von Silageprodukten während der akustischen Nachtzeit angewiesen.