a) Die Beschwerdeführenden verlangen, der Gesamtentscheid sei mit der Bedingung zu ergänzen, dass die ganze Südfassade schallgedämmt werde, dass ruhestörende Arbeiten zur akustischen Nachtzeit verboten werden und die Einsetzung eines Betriebsstundenzählers angeordnet werde, der selbständig zwischen Betriebsstunden im Betrieb und solchen ausserhalb unterscheiden könne. 17 Vorakten pag. 339 12