auf 50,2 dB(A) anstieg und schliesslich erhöhte sie auch den Wert K2 für die Silopressanlage von 2 auf 6, wodurch die Gesamtlärmbelastung auf 52,2 dB(A) anstieg. Im letzten Beispiel folgte zwar eine Erhöhung der Gesamtlärmbelastung um über 3 dB(A). Allerdings wurden in diesem Beispiel die Pegelkorrekturen K2 für alle drei Maschinen insgesamt von 10 auf 18 erhöht. Es ist nicht anzunehmen, dass die Fachbehörde derart falsche Werte bestimmt hat und selbst wenn von einer Erhöhung um 3 dB(A) ausgegangen würde, wäre der Planungswert – wie bereits in Erwägung 4e – ausgeführt wurde, weiterhin eingehalten.