Die Beschwerdeführenden 1–3 bringen lediglich pauschal vor, die Pegelkorrekturen seien nicht korrekt. Sie begründen diese Auffassung jedoch nicht näher. Für die BVE bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Fachleute und die Fachbehörde die Pegelkorrekturen nicht korrekt bestimmt haben. Aber auch erhöhte Werte würden im Ergebnis nichts ändern. Das beco hat in seiner Stellungnahme vom 5. November 2014 zur Veranschaulichung verschiedene Berechnungsbeispiele für die Liegenschaft P.________ 11 durchgeführt. Zunächst hat es den Wert K2 für die Säge von 4 auf 6 erhöht, wodurch sich die Gesamtlärmbelastung von 49 dB(A) auf 50 dB(A) erhöhte.