Mit Pegelkorrekturen werden unterschiedliche Faktoren des Lärms gewichtet. So wird mit der Pegelkorrektur K2 die Hörbarkeit des Tongehalts und mit K3 die Hörbarkeit des Impulsgehalts berücksichtigt. Der Wert für K2 und K3 wird nach den Vorgaben der LSV und gemäss der Arbeitshilfe "Grundlagen Industrie- und Gewerbelärm" des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vom 19. März 2008 anhand von Messungen und der Erfahrung der Fachleute vor Ort bestimmt. Die Pegelkorrektur K1 kann direkt aus Anhang 6 der LSV entnommen werden.