Selbst wenn mit den Beschwerdeführenden davon ausgegangen würde, dass aufgrund von Reflexionen beispielsweise des Vordaches eine Messung in der Mitte der offenen Fenster höhere Werte resultieren sollten, änderte dies nichts. Auf die Frage des Rechtsamts erklärte das beco, dass bei einer erneuten Messung in der Mitte der offenen Fenster mit einer Veränderung der Gesamtlärmbelastung um ± 3 dB(A) zu rechnen sei. Selbst wenn von einer Erhöhung um 3 dB(A) ausgegangen würde, wäre der Planungswert immer noch 13 Baureglement der Einwohnergemeinde Wahlern vom 8. Dezember 2008 (GBR) 14 Vorakten pag. 343 9