Aufgrund der Lärmmessungen in der Verlängerung der Fassade der O.________ 1 sowie der P.________ 11 wurde gemäss Gutachten der N.________ AG vom 21. März 2013 eine Lärmbelastung von je 57 dB(A) ermittelt.14 Der massgebende Planungswert von 65 dB(A) ist damit während der akustischen Tageszeit um 8 dB(A) unterschritten. Die Stellungnahme des beco vom 5. November 2014 zeigt sodann, dass bei Berücksichtigung der angeordneten Beschränkung der Betriebszeiten der einzelnen Maschinen, für die O.________ 1 während des Tages eine Lärmbelastung von 50 dB(A) und für die P.________ 11 eine solche von 49 dB(A) resultiert. Der Planungswert ist damit sogar um 16 bzw. 15 dB(A) unterschritten.