5. Das Rechtsamt erklärte mit Verfügung vom 25. November 2014, es beabsichtige den Baubeschrieb des angefochtenen Gesamtentscheids anzupassen und gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Beschwerdegegnerin erklärte sich mit Stellungnahme vom 17. Dezember 2014 mit der vom Rechtsamt vorgeschlagenen Anpassung des Baubeschriebs einverstanden. Die Beschwerdeführenden 1–3 verlangen zusätzliche Lärmschutzmassnahmen. Die Beschwerdeführenden 4 und 5 hielten mit Stellungnahme vom 17. Dezember 2014 an ihren Rechtsbegehren fest und kritisierten abermals die Lärmmessung.