3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerin und die Gemeinde beantragen die Abweisung der Beschwerden. Wie das Regierungsstatthalteramt, das keinen Antrag stellt, machen sie geltend, das beco sei für die Beurteilung von Industrie- und Gewerbelärm zuständig. Es habe die Lärmmessung begleitet und das im Bewilligungsverfahren eingeholte Lärmgutachten für vollständig, plausibel und korrekt befunden. Das beco erläutert mit Stellungnahme vom 20. August 2014 die Lärmmessung, die Gründe für die Wahl der Messorte sowie das Lärmgutachten.