4. Die Gemeinde Beatenberg hat den Beschwerdeführenden einen Parteikostenanteil von Fr. 3'206.15 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) und den Beschwerdegegnern einen Parteikostenanteil von Fr. 3'266.30 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die restlichen Parteikosten werden wettgeschlagen. 5. Je ein Satz der in Ziffer 2 genannten Pläne wird den Beschwerdegegnern und der Gemeinde zugestellt. IV. Eröffnung