Der Bauentscheid der Gemeinde Beatenberg vom 25. Juni 2014 wird mit folgenden Auflagen ergänzt: 4.2 Der westliche Strassenanschluss darf nur von und nach Westen befahren werden. Wendemanöver im Anschluss sind untersagt. Sie sind am Strassenende (Wendeplatz im Wald) zu tätigen. 4.3 Dem Beton der Jauchegrubenstützmauer sind mind. 3% Anthrazit-Farbpigmente beizumischen. Die Oberfläche der Betonwand muss strukturiert werden (Beton 28