Das Bauvorhaben verursacht keine übermässigen Geruchsimmissionen, da der Mindestabstand gemäss FAT-Bericht bei weitem eingehalten ist. Mit den Projektänderungen bei der Zufahrt zum Stall ist die Verkehrssicherheit gewährleistet. Die Projektänderung vom 24. März 2015 kann daher mit Auflagen bewilligt werden. Die von der Fachberatung empfohlenen Auflagen zur Begrünung der Jauchegrubenstützmauer sowie zur Farbgebung und Strukturierung des Betons sind mit den Präzisierungen der Beschwerdegegner in den Bauentscheid aufzunehmen. Durch die von der Gemeinde zwischenzeitlich erteilten Bewilligungen für den Wasser- und Kanalisationsanschluss und die Projektänderungen wurde die Beschwerde teilweise