a) Zusammenfassend konnte die Verletzung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren vor der BVE geheilt werden. Das Bauvorhaben entspricht den kommunalen Vorschriften und ordnet sich in die Umgebung ein. Es handelt sich um eine zonenkonforme bodenabhängige Tierhaltung. Der landwirtschaftliche Betrieb der Beschwerdegegner kann längerfristig bestehen. Das Bauvorhaben ist für eine rationellere Bewirtschaftung wie auch für das Tierwohl notwendig.