Dies wäre der Fall, wenn der Mindestabstand, der gegenüber der Wohnzone gelte, um mehr als die Hälfte unterschritten würde. Die schematische Abstandsberechnung nach den Formeln des FAT-Berichts gelte erst ab einer Geruchsbelastung von 4 GB. Der Mindestabstand für 4 GB sei in der Regel aber auch bei tieferen Geruchsbelastungen einzuhalten. Basierend auf der tatsächlichen Geruchsbelastung betrage vorliegend der halbe Mindestabstand 8 m. Wenn wie in der Wohnzone von 4 GB und vom ganzen Mindestabstand ausgegangen werde, müssten vorliegend 20 m eingehalten werden.