rund 30 bis 90 % über der Geruchsschwellenentfernung. Dies ist die Entfernung, in welcher bei gleichmässiger Geruchsausbreitung die Qualität des Geruches in 50 % der Fälle erkannt wird. Der empfohlene Mindestabstand enthält somit eine gewisse Distanz als Reserve (30-90 %), weil Gerüche nicht gemessen werden können.55 Ist der Mindestabstand zu bewohnten Zonen eingehalten, besteht grundsätzlich kein Raum, gestützt auf das Vorsorgeprinzip weitere Emissionsbegrenzungen wie den Einbau von Biofiltern oder Bio-Luftwäschern zu verlangen.56