Nach dem FAT-Bericht wird der Mindestabstand in einem dreistufigen Verfahren berechnet. In einem ersten Schritt wird die Geruchsbelastung (GB) nach der jeweiligen Tierart bestimmt. Basierend auf dieser Geruchsbelastung wird der Normabstand errechnet. Schliesslich wird der Normabstand durch Einflussfaktoren des Haltungssystems, der Lüftung, des Standorts und der Geruchsreduktion im Bereich der Stallluft korrigiert und auf diese Weise der Mindestabstand ermittelt. Der empfohlene Mindestabstand liegt jeweils 53 Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01)