formulierten Auflage, dass die Zufahrt zum Stall nur aus und nach Westen befahren werden darf und beim Wendeplatz im Wald gewendet werden muss, kann die Verkehrssicherheit bei den Ausfahrten auf die K.________Strasse gewährleistet werden. Mit dieser Auflage ist das Bauvorhaben bewilligungsfähig. 8. Immissionen / Geruchsbelästigung a) Die Beschwerdeführenden befürchten unzumutbare Geruchsimmissionen durch die Jauchegrube, den Mistplatz und die Silos und verweisen auf das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip von Art. 11 USG53 und Art. 4 f. LRV54. Sie bezweifeln, dass die Mindestabstände nach den FAT-Richtlinien eingehalten sind.