Bei der Zufahrt zum Stall sei mit dem Wendeplatz nun ein wichtiges Kriterium zu Gewährleistung der Verkehrssicherheit erfüllt. Auch mit der Verengung der Zufahrt und der Verkleinerung des Wendeplatzes, die sich durch die zweite Projektänderung vom 25. März 2015 ergaben, sei das Wenden für Personenwagen, kleine Lieferwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge (Fahrzeugtypen B bis 7,5 Tonnen) möglich.50 Das Gefälle von max. 5 % innerhalb der ersten 5 m ab Strassenrand sei eingehalten. Da die Zufahrt nicht rechtwinklig an die Gemeindestrasse anschliesse, seien einzig die Normwerte für Einmündungsradien gemäss der Norm SN 640 05051 nicht eingehalten.