a) Gestützt auf die Erkenntnisse des Augenscheins der BVE reichten die Beschwerdegegner zwei Projektänderungen ein. In der ersten Projektänderung wurde der Strassenanschluss für die Zufahrt zum Stall gegen Westen verschoben und mit einem Wendeplatz ergänzt. Mit der zweiten Projektänderung wurde die Breite des Stallgeschosses im nordwestlichen Bereich so verkürzt, dass das Untergeschoss des Gebäudes nicht mehr in den Strassenabstand ragt. Dies hatte kleinere Anpassungen bei der Zufahrt und beim Wendeplatz zur Folge. Bei beiden Projektänderungen blieb das Bauvorhaben in seinen Grundzügen aber gleich.