Im Rahmen der Projektänderung bei der BVE definierten die Beschwerdegegner die Art der Einfärbung und Strukturierung des Betons bei der Jauchegrubenstützmauer näher (Beifügung von ca. 3 % Anthrazit-Farbpigmenten und Sandstrahlen der Betonwand). Der Einfärbung des Betons mit mindestens 3 % Anthrazit-Farbpigmenten und der Strukturierung der Oberfläche kommt zentrale Bedeutung zu, damit die lange Betonmauer in dieser Hanglandschaft nicht hervorsticht. Auch die von der Fachberatung geforderte Bepflanzung, beispielsweise mit Spalierobstbäumen, dient der guten Einordnung des Bauvorhabens in die Landschaft.