In der Landschaft sind helle Gebäudeteile an Hanglagen heikel, weshalb die Fachberatung diesbezüglich zu Recht Auflagen gefordert hat. Die Beschwerdegegner haben die Empfehlungen der Fachberatung in ihrer Projektänderung vom 5. Dezember 2013 umgesetzt. Im Rahmen der Projektänderung bei der BVE definierten die Beschwerdegegner die Art der Einfärbung und Strukturierung des Betons bei der Jauchegrubenstützmauer näher (Beifügung von ca. 3 % Anthrazit-Farbpigmenten und Sandstrahlen der Betonwand).