Auch die Firstrichtung war bereits Thema des ersten Beschwerdeverfahrens. Anders als im damals geltenden GBR enthält das revidierte GBR nun eine Spezialregelung für die Firstrichtung von landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden.44 Nach Art. 17 Abs. 4 GBR ist bei diesen auch eine Firstrichtung parallel zur Höhenkurve gestattet, sofern das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird. In diesem Fall ist das Baugesuch der Fachberatung zur Beurteilung und Beratung vorzulegen, was vorliegend geschehen ist.