Nach Art. 43 Abs. 3 GBR42 gelten in der Land- und Alpwirtschaftszone LWZ für die Gebäudehöhe und die Geschosszahl die baupolizeilichen Masse der Wohn- / Gewerbezone WG 2. Hingegen enthält Art. 43 GBR für die Gebäudelänge weder eine eigene Regelung, noch verweist die Norm diesbezüglich auf die Masse der WG 2. Auch das NBRD43, das als ergänzendes Recht anwendbar ist, soweit im kommunalen Recht eine Lücke besteht (Art. 1 Abs. 2 NBRD), enthält keine Regelung zur Gebäudelänge. In der Gemeinde Beatenberg ist die Gebäudelänge in der LWZ somit nicht limitiert und daher beim Bauvorhaben auch nicht überschritten. Die Gebäudehöhe beträgt in der WG 2 grundsätzlich 7 m;