a) Dem ersten Bauvorhaben von 2009 hat die BVE unter anderem wegen Überschreitung der Gebäudehöhe den Bauabschlag erteilt. Inzwischen ist das revidierte Baureglement der Gemeinde in Kraft getreten. Die Beschwerdeführenden rügen wiederum, die Gebäudehöhe und -länge seien überschritten und die Firstrichtung sei nicht baureglementskonform. Sie begründen dies aber weder in ihrer Einsprache noch in der Beschwerde näher. Nach Art. 43 Abs. 3 GBR42 gelten in der Land- und Alpwirtschaftszone LWZ für die Gebäudehöhe und die Geschosszahl die baupolizeilichen Masse der Wohn- / Gewerbezone WG 2. Hingegen enthält Art.