k) Zusammenfassend ist eine zentrale und hofnahe Scheune, in dem der ganze Viehbestand eingestallt und das Futter gelagert werden kann, notwendig. Der gewählte Standort entspricht den raumplanerischen Grundsätzen und erweist sich unter allen Aspekten als besser geeignet als die möglichen Alternativstandorte auf den gleichen Parzellen oder in der B.________. Dem Bauvorhaben stehen auch in ästhetischer Hinsicht keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen. Der längerfristige Bestand des 39 Vgl. BGE 133 II 370 E. 5