Die Finanzierbarkeit und wirtschaftliche Tragbarkeit sind wesentliche Voraussetzungen für die Ausrichtung von Investitionshilfen durch die BAK.40 Mit der Beurteilung durch die BAK ist daher sichergestellt, dass das Bauvorhaben nur dann finanziell unterstützt wird und realisiert werden kann, wenn der Betrieb der Beschwerdegegner weiterbestehen kann. Die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe nimmt in Beatenberg laufend ab, was den übrigen Bauernbetrieben in Beatenberg und aus der Umgebung die Chance eröffnet, weiteres Land zu pachten. Auch die Beschwerdegegner beabsichtigen, ihren Betrieb mit Pachtland zu vergrössern, was bisher aus Zeitgründen nicht möglich war.41