unrealistisch. In Zusammenhang mit der Beurteilung, ob der längerfristige Bestand des Betriebs gewährleistet ist, spielen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle. Es würde dem raumplanerischen Ziel, die Landwirtschaftszone weitestgehend von Überbauungen freizuhalten, widersprechen, wenn ein Bauvorhaben erstellt würde, das infolge Betriebsaufgabe nach kurzer Zeit wieder leer stände.39 Das LANAT hat die wirtschaftliche Tragbarkeit des Bauvorhabens im Rahmen des Gesuchs der Beschwerdegegner um Investitionshilfen der Bernischen Stiftung für Agrarkredite (BAK) im Jahr 2010 erstmals eingehend geprüft.