Die Beschwerdegegner haben im vorinstanzlichen Verfahren zusammen mit ihrer Stellungnahme vom 5. Dezember 2013 das vom Inforama erstellte Betriebskonzept (vom 28. Oktober 2013) eingereicht. Die Beschwerdeführenden erhielten Kenntnis der Beilagen und hätten Akteneinsicht nehmen können. Der Vorwurf, es liege kein Betriebskonzept vor, ist daher aktenwidrig. Die Beschwerdegegner haben Jahrgang 1968 und 1970, so dass sie den Betrieb bis zum Erreichen des AHV-Alters noch während rund 18 bzw. 20 Jahren führen können. Eine über den Horizont von 20 Jahren hinausgehende Planung wäre