37 Vgl. Protokoll des Augenscheins vom 12. November 2014, S. 12, Voten C._______ und E.________ 14 nahe bei der Einfahrt angeordnet werden sollte. Daher könnte eine allfällige Stallerweiterung nicht gegen Westen, sondern nur gegen Osten erfolgen. Sofern das Bauvorhaben gegen Osten verschoben würde, wäre diese Option verbaut. Auch unter diesem Aspekt ist der mit der Baueingabe gewählte Standort deutlich besser geeignet als die Alternativstandorte auf den gleichen Parzellen.