Die K.________Strasse hat gegen Westen ein Gefälle. Bei der nordöstlichen Grenze der Parzelle Nr. G.________ liegt die Strasse auf einer Höhe von etwas über 1150 m ü.M., bei der nordwestlichen Grenze der Parzelle Nr. H.________ liegt sie auf etwas über 1145 m ü.M. Die Zufahrt zur Stallebene muss daher zwangsläufig von Westen her erfolgen, damit sie nicht zu steil wird. Somit scheidet eine Verschiebung des Bauvorhabens gegen Westen aus. Hinzu kommt, dass der Milchraum samt Technik und Leitungsanschlüssen aus betrieblichen Gründen 36 Vgl. Fotodokumentation zum Augenschein vom 12. November 2014, Fotos Nr. 1-2, 11-12