Bei der Variante 4c könnte die Einfahrt zur Heubühne nur optimiert werden, wenn das gesamte Gebäude erhöht würde. Diese Verschiebungen in östlicher Richtung und hangabwärts haben denn auch keinen betrieblichen Hintergrund, sondern würden einzig dazu dienen, dass der Stall die Aussicht bei den Liegenschaften auf der anderen Strassenseite weniger stark einschränken würde. Die Aussicht ist aber baurechtlich nicht geschützt. Gegen eine Verschiebung der Scheune gegen Osten oder auch gegen Westen sprechen weitere Gründe. Die K.________Strasse hat gegen Westen ein Gefälle.