Ausserdem würde ein solcher Standort fundamental dem raumplanerischen Grundsatz widersprechen, wonach auch in der Landwirtschaftszone auf eine Konzentration der Bauten hingewirkt werden muss. Neubauten (auch landwirtschaftliche) ausserhalb des landwirtschaftlichen Siedlungsgebiets sind zu vermeiden.34 Die Parzellen in der B.________ können somit nicht ernsthaft als Standort für einen neuen Laufstall in Betracht gezogen werden.