Trockensubstanzbedarfs) die massgebenden Grössen (vgl. Art. 36 RPV).27 Das LANAT hat nachgewiesen, dass mit einem Deckungsgrad von 76 % des Trockensubstanzbedarfs auch die Voraussetzungen der inneren Aufstockung erfüllt wären.28 Solches ist vorliegend aber nicht geplant. Auch mit der Erhöhung des Rindviehbestandes dient der neue Laufstall der bodenabhängigen Produktion im Sinne von Art. 16a Abs. 1 RPG und Art. 34 RPV, da mit dem bewirtschafteten Land eine ausreichende Futterbasis für das Vieh besteht. 5. Weitere Bewilligungsvoraussetzungen nach Art. 16a RPG und Art. 34 RPV